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Häufig gestellte Fragen

Hier findest du eine vollständige von spezifischen und sehr gängigen Fragen. Vergiss nicht, dass unsere Fahrlehrer sich darüber freuen, dir Fragen auch gerne persönlich zu beantworten.

Wie wechsle ich meine Fahrschule?

Fahrschulwechsel

  • Massenhaft Fahrstunden – ohne einen spürbaren Fortschritt?
  • Prüfung nicht bestanden?
  • Keine oder nur wenig ausreichende Beratung?
  • Billigangebote, die durch negative Beurteilung der eigenen Fahrleistung schon lange nicht mehr eingehalten werden können und dadurch zur intransparenten Kostenfalle wurden?
  • Ihre individuellen Fahrschul-Probleme oder -Bedürfnisse werden nicht ernst genommen?
  • Sie spielen mit dem Gedanken aufzuhören oder haben Ihre Ausbildung gar schon abgebrochen?
  • Oder: Sie fühlen Sie schlichtweg einfach nicht wohl?

EIN FAHRSCHULWECHSEL IST EINFACH UND UNKOMPLIZIERT

(und alle bisher erbrachten Leistungen, soweit noch gültig, werden natürlich mitgenommen)

Wenn Sie Ihre Fahrschule wechseln möchten, kontaktieren Sie uns per Mail, Telefon oder kommen gleich persönlich bei uns vorbei.
Wir erläutern Ihnen alle weiteren Schritte.

In der Regel sieht ein Wechsel derart aus

  • Anmeldung bei uns – Grundbetrag je nach Lernfortschritt reduziert
  • Erledigung aller Formalitäten durch uns
  • Anforderung aller bereits absolvierten Stunden [Theorie & Praxis]
  • Ummelden der Prüfungsstelle beim TÜV,
  • evtl. Unterlagen von auswärtigen Führerscheinämtern anfordern *
  • Sie brauchen mit Ihrer alten Fahrschule keinen Kontakt mehr aufnehmen und müssen sich keine unangenehmen Fragen stellen lassen.

* evtl. Gebühren von Behörden (Führerscheinamt, TÜV, u.a. ) sind vom Fahrschüler zu übernehmen.

Bei schlechten Erfahrungen ist natürlich verständlich, dass man auch anderen Fahrschulanbietern gegenüber misstrauisch ist.
Deshalb kann jeder und jede Fahrschulwechsler/in einen kostenlosen und unverbindlichen Theorieunterricht bei uns besuchen oder bei einer Fahrstunde mitfahren, um unser Team und unsere Ausbildungsqualität kennen zu lernen.

Macht Ihr auch MPU Kurse?

Sie möchten Ihre Fahrerlaubnis nach einem Entzug wieder erlangen?
Ihre Führerscheinbehörde hegt Eignungszweifel – ordnet eine MPU an?

Eignungszweifel sind zum Beispiel

  • Körperliche Einschränkungen
  • Fahrten / Auffälligkeiten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • Häufige Verstöße gegen Verkehrsvorschriften
  • Herabsetzung des Mindestalters für den Führerscheinerwerb
  • Straftaten in Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs

Mit uns haben Sie einen kompetenten Ansprechpartner rund um Ihre individuelle, intensive und erfolgreiche MPU – Vorbereitung.

Wir organisieren mit Ihnen eine auf Ihre Situation und Bedürfnisse abgestimmte Beratung. Bei Bedarf ziehen wir einen Spezialisten im Netzwerk hinzu (u.a. sachkundige Rechtsanwälte, Psychologen, Ärzte, Abstinenznachweise durch Speziallabore, Suchtberatung und Kontakte zu den ortsansässigen Begutachtungsstellen).

Ihre Beratung erfolgt in Einzelsitzungen. Die Anzahl der notwendigen Sitzungen richtet sich nach der jeweiligen Fragestellung bzw. den Eignungszweifeln Ihrer Führerscheinbehörde und Ihnen selbst.

Sie wollen jemandem dem Führerschein schenken?

Sind Sie auf der Suche nach einem individuellen Geschenk?

Bei uns können Sie auch Geschenkgutscheine zum Führerschein erwerben.

Betrag nach Ihrer Wahl, egal ob für

  • Fahrstunden
  • Grundbetrag
  • Lehrmaterial
  • Prüfungen
  • Auffrischungsstunden
  • Sicherheitstraining

Was sind die Voraussetzungen, um für die Theorieprüfung zugelassen zu werden?

  • Die Theorieprüfung kann erst nach Besuch aller erforderlichen Theorieunterrichte abgelegt werden.
  • Der gestellte Führerscheinantrag muss bei uns eingegangen sein, daher bitte rechtzeitig die notwendigen Unterlagen ( 1. Hilfe Kurs, Sehtest, Passbild etc. machen und bei der Führerscheinstelle abgeben)

Was sind die Voraussetzungen, um für die Theorieprüfung zugelassen zu werden?

  • Die Theorieprüfung kann erst nach Besuch aller erforderlichen Theorieunterrichte abgelegt werden.
  • Der gestellte Führerscheinantrag muss bei uns eingegangen sein, daher bitte rechtzeitig die notwendigen Unterlagen ( 1. Hilfe Kurs, Sehtest, Passbild etc. machen und bei der Führerscheinstelle abgeben)

Wie läuft die Anmeldung für die theoretische Prüfung ab?

Sobald die Papiere vom TÜV bei uns eingegangen sind, werden Sie darüber informiert. Sie können sich dann zur schriftlichen Theorieprüfung anmelden. Telefonisch ist dies leider nicht möglich.

Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um einen Platz für die Theorieprüfung, da hier der TÜV nur ein bestimmtes Kontingent an Plätzen für die Theorieprüfungen zur Verfügung stellt.

Benötigte Unterlagen für die Theorieprüfung

  • Personalausweis oder Reisepass (kein Schülerausweis etc.)

Nicht erlaubte Hilfsmittel

  • Handy
  • Taschenrechner
  • Stift
  • etc.

Werden in der Theorieprüfung irgendwelche Hilfsmittel verwendet, wird die Prüfung abgebrochen und es gibt eine Sperre von mindestes einem halben Jahr!

Wie läuft die praktische Prüfung ab?

Der Termin für die Praxisprüfung wird zusammen mit Ihrem Fahrlehrer vereinbart. Hier bitte rechtzeitig mit Ihrem Fahrlehrer den Termin absprechen.
Die Praxisprüfung kann erst dann abgelegt werden, wenn die hierfür erforderlichen Sonderfahrten absolviert sind (sofern vorgeschrieben) und wenn zusammen mit dem Fahrlehrer die Prüfungsreife festgestellt wurde.
Diese ist individuell und von Fahrschüler zu Fahrschüler verschieden.

Bitte beachten!

Der Termin zur Praxisprüfung bedarf einer Vorlaufzeit von mindestens 2 Wochen.

Um an der Praxisprüfung teilnehmen zu dürfen, müssen zuvor alle offenen Beträge bezahlt sein.

Benötigte Unterlagen für die Praxisprüfung

  • Personalausweis oder Reisepass (kein Schülerausweis etc.)
  • Bestätigung über die absolvierten Sonderfahrten (Ausbildunsbescheinigung, hierum kümmert sich Ihr Fahrlehrer).

 

 

Ablauf der Praxisprüfung

  • Der Prüfer wird sich Ihnen gegenüber Vorstellen
  • Überprüfung Ihrer Identität anhand Ihres Personalausweises oder Reisepass
  • Kurze Einweisung durch den Prüfer
  • Start der Prüfung
  • Bekanntgabe des Ergebnisses am Ende der Prüfungsfahrt und Nachbesprechung mit dem Prüfer
  • Aushändigung des Führerscheins, Abholbescheinigung bei der Führerscheinstelle oder Prüfprotokoll beim Nichtbestehen.

Wiederholung der Prüfung

Die Praxisprüfung kann i.d.R. alle zwei Wochen wiederholt werden. Beim ersten Nichtbestehen ist eine Verkürzung auf eine Woche möglich, wenn es keine gravierenden Mängel im Straßenverkehr gegeben hat und der Prüfer dies schriftlich auf dem Prüfprotokoll bestätigt hat. Hier müssen dann noch mindestens 5 vorgeschriebene Fahrstunden à 45 Minuten bis zur nächsten Praxisprüfung absolviert werden.

Krankheit / nicht Erscheinen zur Prüfung

Im Falle, dass die Theorie- oder Praxisprüfung aufgrund einer Krankheit nicht wahrgenommen werden kann, benötigen wir eine Krankmeldung, da sonst die entstandenen Gebühren für die Prüfung bezahlt werden müssen. Das Attest muss innerhalb von zwei Tagen bei uns eingegangen sein, damit wir dieses ebenfalls an den TÜV weiterleiten können.

In welcher Sprache kann ich die Prüfungen ablegen?

Sprachen Theorieprüfung

– Englisch
– Französisch
– Griechisch
– Italienisch
– Polnisch
– Portugiesisch
– Rumänisch
– Russisch
– kroatisch
– Spanisch
– Türkisch

-Arabisch